Auch wenn Sie in Deutschland bereits eine Erbschaftsannahme gemacht haben, wird diese hier bei einem Nachlass welcher sich in Spanien befindet fällig.
Das betrifft Immobilien, Bankkonten, Autos etc.
Um ein Erbe anzunehmen sind bestimmte Dokumente notwendig.
Diese müssen zum Teil ins spanische übersetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Büro.